Ab 01.09.2020 Nationales Waffenregister

Ab dem 01.09.2020 müssen Sie beim Waffenkauf neben der Erwerbsberechtigung auch eine jeweils 21stellige Personen-NWR-ID und eine 21stellige Erlaubnis-NWR-ID vorlegen.

Diese sollten Sie von der zuständigen Behörde in Ihre WBK eingedruckt bekommen oder über ein Stammdatenblatt übermittelt bekommen.

Ohne diese NWR-IDs kann ab 01.09.2020 keine Waffe mehr erworben werden.