Ab 01.09.2020 Nationales Waffenregister
Ab dem 01.09.2020 müssen Sie beim Waffenkauf neben der Erwerbsberechtigung auch eine jeweils 21stellige Personen-NWR-ID und eine 21stellige Erlaubnis-NWR-ID vorlegen. Diese sollten Sie von der zuständigen Behörde in Ihre WBK…